Wenn du den Schritt in die Selbstständigkeit wagen möchtest, ist es wichtig, dass du dein Gewerbe rechtzeitig anmeldest. Dadurch kannst du vermeiden, dass dir Schwarzarbeit vorgeworfen wird.
Gewerbe anmelden
Schwarzarbeit ist gesetzeswidrig! Dennoch scheinen einige Mitarbeiter im Rathaus ein Auge zuzudrücken, wenn der Gewerbeschein lediglich um ein paar Wochen zurückdatiert wird.
So funktioniert die Gewerbeanmeldung
Du hast zwei Möglichkeiten, dein Gewerbe anzumelden: entweder direkt im Gewerbeamt oder in deiner Gemeinde. Die Kosten für den Gewerbeschein variieren je nach Stadt und liegen zwischen 10,- und 50,- €. Um genaue Informationen zu erhalten, kannst du das Kostenverzeichnis (5.III.5/2. bzw. 27) zum Kostengesetz konsultieren.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Personalsausweis
Um dein Gewerbe anzumelden, ist es erforderlich, dass du einen gültigen Personalausweis vorweist. Solltest du nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, benötigst du zusätzlich eine Erlaubnis zur Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit. Hierfür musst du eine gültige Aufenthaltsgenehmigung vorlegen. Wenn du beabsichtigst, ein Gewerbe anzumelden, das einer Überwachung bedarf, wirst du gebeten, neben deinem Personalausweis auch ein Führungszeugnis vorzulegen. Zusätzlich ist es wichtig, den Gewerbezentralregisterauszug nicht zu vergessen.
Handeslregister-Auszug
Wenn eine juristische Person beim Gewerbeamt angemeldet werden soll, wird ein Auszug aus dem Handelsregister benötigt. Es besteht jedoch auch die Möglichkeit, Eintragungsunterlagen aus dem Ausland vorzulegen. In diesem Fall müssen diese jedoch in die deutsche Sprache übersetzt werden.
Gesellschaftervertrag (GbR)
Wenn du beabsichtigst, eine GbR beim Gewerbeamt anzumelden, ist es von entscheidender Bedeutung, den Gesellschaftervertrag nicht zu vernachlässigen.
Gründungsvertrag (GmbH)
Um eine GmbH anzumelden, musst du dem Gewerbeamt einen notariell beglaubigten Gründungsvertrag vorlegen. Falls es mehrere Gründer gibt und einige von ihnen nicht persönlich im Gewerbeamt anwesend sein können, ist es erforderlich, dass sie dir eine entsprechende Vollmacht ausstellen.
Vollmacht (bei Minderjährigen)
Wenn Minderjährige den Wunsch haben, ein Gewerbe anzumelden, müssen sie entweder die Zustimmung ihrer Eltern einholen oder eine Genehmigung vom Vormundschaftsgericht erhalten.
Falls eine andere Person als der zukünftige Inhaber das Gewerbe anmelden möchte, ist es erforderlich, dass diese Person eine schriftliche Vollmacht vorlegt. Zusätzlich dazu muss der Personalausweis des Vollmachtgebers oder eine Kopie davon sowie der eigene Ausweis vorgelegt werden.
Was muss auf dem Gewerbeschein stehen?
- Der Titel deines Unternehmens (je nach Art der Geschäftstätigkeit)
- Im nächsten Schritt erfolgt die Eingabe deiner persönlichen Informationen.
- Die Standortangabe deines Unternehmens
- Welche Art von selbstständiger Tätigkeit möchtest du ausüben?
- Die Anzahl der Teilhaber oder die Anzahl der Beschäftigten
Beachte bitte: Der Tag, an dem du dein Gewerbe angemeldet hast, markiert nicht den einzigen Besuch beim Gewerbeamt. Solltest du Änderungen in Bezug auf die Rechtsform deines Unternehmens, den Firmensitz oder dein Tätigkeitsfeld vornehmen, musst du erneut das Gewerbeamt aufsuchen, um deinen Gewerbeschein entsprechend anzupassen. Wenn du deine selbstständige Tätigkeit beenden möchtest, ist ebenfalls ein Besuch beim Gewerbeamt erforderlich.
Wo muss ich mich noch melden?
Sobald du dein Start-up beim Gewerbeamt registriert hast, entfällt die Notwendigkeit, dich bei anderen Institutionen anzumelden, da das Gewerbeamt automatisch alle relevanten Stellen informiert. Dazu gehören beispielsweise das Finanzamt, das Gewerbeaufsichtsamt, die Berufsgenossenschaft, das Amtsgericht für den Handelsregistereintrag sowie die HKW oder IHK.
Hinweis: Um deine Steuernummer schnellstmöglich zu erhalten, empfehlen wir dir, das Finanzamt entweder telefonisch zu kontaktieren, um den steuerlichen Erfassungsbogen per Post zugeschickt zu bekommen, oder diesen direkt online auszufüllen und an das Finanzamt zu senden.